8.3. Päckchenstempel
Dieser Begriff ist nicht postamtlicher
Natur, sondern aus der Not heraus geboren. Es ist schon verschiedentlich in diesem
Artikel die Rede davon gewesen, dass die üblichen runden Tagesstempel auf
weichen Unterlagen (z.B. Päckchen) nicht gut lesbar abgeschlagen werden können,
weil die Unterlagen nachgeben und dadurch kein Druckbild erzeugt werden kann.
Der Postler im praktischen Schalterdienst sucht nach Auswegen, zumal dann, wenn
in Notzeiten auch Mangel an Tagesstempeln besteht, also in erster Linie in Kriegszeiten
mit ihren Mangelerscheinungen. In der Praxis hat das dazu geführt, dass zu
irgendwelchen anderen Stempeln gegriffen wurde, die den Ortsnamen darstellten.
Dabei wurde bewusst oder unbewusst auf ein Datum verzichtet.
In St. Georgen kommen zwei solcher Stempel vor:
|
Stempel 8.3.1 |
|
Stempel 8.3.1A |
 |
|
 |
Auf das Datum für 8.3.1 kann man nur grob schließen über die
Gültigkeitsdauer der Freimarken der Hitlerkopf - Serie vom 01.08.1941 bis
zum 08.05.1945. Allerdings kommt er schon auf einer Zustellungsurkunde mit Datum
vom 11.05.1936 vor; ein Anwendungszweck, für den der Stempel wohl auch
ursprünglich gedacht war.
Der zweite Stempel befindet sich
auf Feldpostpäckchen - Zulassungsmarken, die am 20. Oktober 1944 für
ein 1 kg - Päckchen aus der Heimat an die Front herausgegeben wurden. Sie
sollten die Flut der Päckchen um diese Zeit für die so wie so schon
überlastete Reichspost begrenzen:
| Stempel 8.3.2 |
|
Stempel 8.3.2A |
|

noch ohne datum
|
|
 |