21.08.1874 - 05.03.1884 |
Die Entwicklung verlief aber nicht geradlinig. Für St. Georgen führte sie zu einem Einkreisstempel mit Segment oben; als einziges Charakteristikum, das der Verfügung vom 22. Mai 1875 entsprach, erscheinen die zwei Ziersterne im Bogen unten rechts und links von der Uhrzeit. Technisch gesehen handelt es sich immer noch um einen Steckstempel. |
Das äußere Erscheinungsbild änderte sich in diesem Zusammenhang auch; es wurde durch einen breiten waagrechten Mittelsteg gekennzeichnet. Diese sogenannten Einkreisstegstempel bestimmten das Bild bis in die 30er Jahre, teilweise sogar bis nach dem 2. Weltkrieg um 1950. Manche enthalten Gittersegmente, nicht zur Dekoration, sondern aus technischen Gründen. Sie kommen oben und/oder unten vor, entweder mit zehn oder zwölf Stäben je Segment, was als Unterscheidungsmerkmal vom Sammler herangezogen werden kann. Zum anderen bleiben die Segmente auch frei von Gitterstäben. Im oberen Bogen steht der Ortsnamen in verschiedenen Schreibweisen. Der Steg für die Datumsangabe geht zunächst noch waagrecht quer durch den gesamten Stempel und beginnt bzw. endet am Kreisbogen. Gemeinsam aber ist diesen Stempeln im unteren Bogen der Zusatz "(SCHWARZWALD)", der in Groß- oder Kleinbuchstaben voll ausgeschrieben wird. So erscheint er auch in den Ortsverzeichnissen der Reichspost von 1884 bis 1933. Mit diesem Merkmal ist ein Anhaltspunkt für die Zeit gegeben, in der der Stempel angefertigt wurde. |
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Ub b; 12Stundenzeit 09.11.1919 - 21.02.1938 |
Ub c; 12Stundenzeit 20.05.1920 - 31.12.1927 |
ohne Ub; 12Stundenzeit je 10 Gitterstäbe ou 26.07.1938 - 31.12.1955 |
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Ub c; 24Stundenzeit 02.07.1928 - 18.11.1943 |
je 12 Gitterstäbe ou Ub a; 24Stundenzeit 22.12.1933 - 23.12.1933 |
je 12 Gitterstäbe ou Ub a; 24 Stundenzeit 23.06.1938 - 20.08.1954 |
| bei Stempel 2.04 | bei Stempel 2.09 |
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| "Nach ADA IV, 2 § 22 Ziffer 2 (Stempel) unter III Seite 22 muß die Inschrift des Stempelkopfes mit der amtlich festgesetzten Schreibweise übereinstimmen. Die Inschrift des neuen Hammerstempels stimmt weder mit der Eintragung im Ortsverzeichnis I Seite 447 noch im Paketzonenbuch, dessen Schreibweise maßgebend ist, überein. Die amtliche Bezeichnung lautet: St Georgen (Schwarzw) - ohne Punkt. Es ist deshalb ein neuer Stempelkopf durch die Firma Gleichmann & Cie zu beschaffen. Die Mehrkosten hat der schuldige Beamte zu tragen, da der Auftrag nicht vorschriftsmäßig erteilt worden ist. Dem Rechnungshof gegenüber können die Mehrkosten nicht auf die Postkasse übernommen werden." |